Die neue EU-Abfallverbringungsverordnung (2024/1157) bringt Bewegung in die europäische Entsorgungslandschaft: Ab Mai 2026 wird der Export nicht gefährlicher Abfälle – darunter auch Altreifen – in Nicht-OECD-Staaten grundsätzlich verboten, sofern diese Länder nicht die strengen EU-Umweltstandards erfüllen. Für die Reifenrecyclingbranche bedeutet das einen deutlichen Wandel – und für Unternehmen wie DANNINGER OHG Spezialtransporte eröffnen sich neue Möglichkeiten, ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft auszubauen.
Altreifen verbleiben im europäischen Wirtschaftskreislauf
Allein im Jahr 2024 wurden rund 1,7 Millionen Tonnen Altreifen aus Europa exportiert – ein erheblicher Teil davon in Länder außerhalb der OECD, etwa nach Indien oder Marokko. Künftig sollen bis zu 800.000 Tonnen dieser Mengen innerhalb der EU bleiben und unter kontrollierten Bedingungen verwertet werden. Für DANNINGER als etablierter Spezialist in der Altreifenverwertung ist das ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verfügbarkeit hochwertiger Inputmaterialien und zur Förderung regionaler Stoffkreisläufe.
Impulse für innovative Recyclingverfahren
„Die Verordnung stellt die Weichen für eine zukunftssichere Verwertungsstruktur – regional, transparent und umweltschonend“, erklärt die Geschäftsleitung von DANNINGER. Moderne Recyclingtechnologien, wie thermolytische Verfahren, können aus Altreifen wertvolle Sekundärrohstoffe wie Öl oder Industrieruß gewinnen. Durch das zusätzliche Altreifenaufkommen in Europa steigen die Chancen, solche Technologien weiterzuentwickeln und wirtschaftlich umzusetzen.
Strenge Regeln sorgen für Klarheit und Sicherheit
Die EU-Verordnung sieht künftig verpflichtende Umwelt- und Infrastrukturstandards für Importländer vor. Nur Staaten, die bis Februar 2025 fristgerecht einen Antrag bei der EU-Kommission stellen und bis November 2026 als geeignet eingestuft werden, dürfen weiterhin Altreifen importieren – und das nur nach erfolgreicher Auditierung jeder Empfängerfirma. Auch für Exporte in OECD-Staaten gelten künftig strengere Melde- und Überwachungspflichten.
Für DANNINGER bedeutet das: mehr Verlässlichkeit, planbare Rahmenbedingungen und faire Wettbewerbschancen für Unternehmen, die auf geprüfte und umweltgerechte Entsorgungswege setzen.
Nachhaltigkeit als Chance
Mit der neuen Verordnung wächst das Bewusstsein für nachhaltige Verwertungslösungen – sowohl auf politischer als auch auf wirtschaftlicher Ebene. DANNINGER sieht hierin nicht nur eine regulatorische Herausforderung, sondern eine klare Chance: „Wir begrüßen die Entscheidung der EU. Sie stärkt die heimische Verwertungswirtschaft, fördert Innovation und bringt Europa der Vision einer echten Kreislaufwirtschaft einen großen Schritt näher.“
Quelle: AZuR-Netzwerk